AGB

Für Kurse

 

1. Anmeldung
1.1. Die Anmeldung zu den Kursen erfolgt ausschließlich über die Online Anmeldung der Website. Die Homepage ist unter www.abelsarah.hebamio.de zu erreichen. Direkt nach der Anmeldung erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung per E-Mail, diese gilt als verbindliche Zusage zur Kursteilnahme und ist somit auch der Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
1.2. Bei der Anmeldung von Kursen ist keine automatische Wochenbettbetreuung inbegriffen. Diese muss separat gebucht und besprochen werden.

2. Kursort
Alle angebotenen Kurse finden im Bürgertreff Mosaik in Ehra-Lessien statt. Die genaue Adresse ist der Kursbeschreibung zu entnehmen.

3. Kursorganisation
3.1. Die Kursleiterin ist berechtigt, einzelne Kursstunden oder -zeiten kurzfristig zu verlegen, wenn dieses aus zwingenden oder organisatorischen Gründen notwendig ist.
3.2. Die Kursleiterin legt im Rahmen der räumlichen Möglichkeiten einen neuen Termin fest und teilt diesen zeitnah mit.
3.3. Da die Kursstunden aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen.
3.4. Versäumte Kursstunden können nicht nachgeholt werde. Eine Rückerstattung der Kursgebühr ist nicht möglich.

4. Kosten und Gebühren
4.1. Es gelten die in der jeweiligen Ausschreibung auf der Internetseite genannten Preise.
4.2. Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurse werden bei gesetzlich versicherten Frauen direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Versäumte Kursstunden, dabei ist es unerheblich aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte, werden der Teilnehmerin, angelehnt an die gültige Hebammengebührenordnung, privat in Rechnung gestellt, da diese nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen zu verrechnen sind. Da die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für jeweils einen Geburtsvorbereitungskurs und einen Rückbildungskurs übernimmt, stellt die Hebamme jeden weiteren Kurs als Selbstzahlerkurs in Rechnung. Ist die Teilnehmerin privat versichert, zahlt sie die Gebühr gemäß den Bestimmungen der Privatgebührenordnung Niedersachsen für den gesamten Kurs. Die Hebamme behält ihren Gebührenanspruch auch dann, wenn die Teilnehmerin einzelne Kursstunden versäumt und auch unabhängig von der Erstattung und der Erstattungsdauer durch die private Krankenversicherung und/oder Beihilfestelle. Die Rechnung erhalten Sie nach Beendigung des Kurses.
4.3. Die Anzahl der Partnerabenden und die jeweils aktuelle Partnergebühr eines Geburtsvorbereitungskurses entnehmen Sie bitte den aktuellen Angaben auf der Internetseite. Die Gebühr wird vier Wochen vor Kursbeginn per Überweisung bezahlt. Durch den Partner versäumte Kursstunden können nicht nachgeholt werden. Eine Rückerstattung bereits bezahlter Kursgebühren ist nicht möglich.

5. Änderungen
Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch die Hebamme. Das gleiche gilt für die Schriftformklausel.

6. Kursstornierung
Eine Stornierung der Teilnahme ist bis zu vier Wochen vor Kursbeginn möglich. Es wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 60,- gestellt.
Bei Stornierungen bis zu 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird die Hälfte der Teilnahmegebühr, danach die volle Teilnahmegebühr fällig. Es sei denn, es gibt eine Ersatzteilnehmerin, dann wird nur die Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt. Stornierungen sind schriftlich gegenüber der Hebamme vorzunehmen.
Stichtag für die Gültigkeit der Stornierung ist das Datum des Eingangs der Mitteilung bei der Hebamme (Posteingang bzw. E-Mail-Empfang).

7. Pflichten der Kursteilnehmer
Die Kursteilnahme erfolgt freiwillig und eigenverantwortlich. Der Teilnehmer trägt für Handlungen inner- und außerhalb des Kurses die volle Verantwortlichkeit für sich selbst und sein Baby.  Es wird an die Eigenverantwortlichkeit der Teilnehmer/innen appelliert. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass das Kursangebot kein Ersatz einer medizinischen Behandlung ist. Körperliche oder psychische Beeinträchtigungen, Erkrankungen oder sonstige Beschwerden des Teilnehmers sind der Hebamme unmittelbar vor Kursbeginn mitzuteilen. Dies gilt ebenfalls für den Fall, dass die Teilnehmerin sich in einem behandlungsbedürftigen Zustand befindet, dieser sowohl körperlich als auch psychisch nicht voll belastbar ist oder unter Medikamenteneinfluss steht.
Wenn die Teilnehmerin während des Kurses Schmerzen oder Unwohlsein verspürt hat sie in diesem Fall sofort den Kurs zu pausieren und die Hebamme zu informieren.

Von der Teilnehmerin oder ihrem Partner verursachte Schäden sind der Hebamme von der Teilnehmerin zu ersetzen bzw. die Teilnehmerin stellt den Anbieter, die Kursleiterin sowie dessen Erfüllungsgehilfen insoweit auf erstes Anfordern frei von sämtlichen Ansprüchen Dritter, insbesondere den Kosten der Rechtsverteidigung und Rechtsverfolgung.

8. Mindestteilnehmerzahl
Grundvoraussetzung für das Zustandekommen eines Kurses ist die Mindestteilnehmerzahl von 6 Frauen. Ob die Kursteilnehmer allein oder mit Partner bzw. Partnerin teilnehmen, ist hierbei nicht relevant. Bei nicht Erreichen der Mindestteilnehmerzahl zwei Wochen vor Kursbeginn werden die angemeldeten Teilnehmerinnen per e-Mail oder telefonisch informiert.
Die Hebamme ist berechtigt, eine Veranstaltung aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen abzusagen.
In diesem Fall werden die bereits geleisteten Teilnahmegebühren zurück erstattet. Weitergehende Ansprüche können hieraus nicht abgeleitet werden. Eventuelle Stornierungs- oder Umbuchungskosten für vom Teilnehmer gebuchte Transportmittel oder Übernachtungen werden von der Hebamme nicht erstattet.

9. Abrechnung
Die Abrechnung mit den Krankenkassen erfolgt elektronisch über eine externe zertifizierte Abrechnungsstelle für Hebammen, Hebamio.
Die Vertragspartnerin ist mit Zustimmung der AGBs mit der Übermittlung ihrer abrechnungsrelevanten Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Leistungs- und Versicherungsdaten) an eine zertifizierte Abrechnungsstelle für Hebammen und der Speicherung auf stationären/oder mobilen Geräten der Hebamme, sowie mit einer Zwischenspeicherung auf einem externen Server, einverstanden.

10. Haftung
Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen der Betreuung während der Schwangerschaft und im Wochenbett sowie bei Still- und Ernährungsproblemen des Säuglings.
Sollten während der Schwangerschaft oder nach der Geburt Probleme auftreten, die einer ärztlichen bzw. klinischen Behandlung bedürfen, wird die Hebamme empfehlen, sich in ärztliche bzw. klinische Behandlung zu begeben. Bei Nichtbeachtung dieser Empfehlung übernimmt die Hebamme keine Haftung für Folgeschäden. Sofern ein Arzt oder Kollegin hinzugezogen wird, entsteht zu diesem/dieser ein selbständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen bzw. den Hebammenleistungen einer Kollegin.
Für einfache Fahrlässigkeit haftet die Hebamme nur, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Pflichten, die die Durchführung des Vertrages erst ermöglichen.
Es besteht keine Haftung für verursachte Schäden der Gesundheit, dem Baby, sowie Eigentum und Garderobe.

Sollten Veranstaltungen aufgrund höherer Gewalt zu einem verspäteten Veranstaltungsbeginn oder zur vollständigen Absage einer Veranstaltung führen, wird ebenfalls keine Haftung übernommen. Für Folgeschäden, die auf möglichen fehlerhaften und/oder unvollständigen Inhalten der Vorträge und/oder Veranstaltungsunterlagen beruhen, übernimmt der Anbieter keine Haftung.

Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Anbieters. Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen dieser Ziffer gelten nicht für die Haftung des Anbieters wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

11. Wirksamkeit
Sind einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht. Etwaige unwirksame Bestimmungen werden durch eine solche Regelung, die der unwirksamen am nächsten kommt, ersetzt.